LEISTUNGEN
Auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes beraten und vertreten wir unsere Mandanten vor den Behörden und Gerichten in Deutschland und Europa, dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Bundessortenamt (BSA), dem Bundespatentgericht (BPatG), dem Europäischen Patentamt (EPA), dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO), der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) und dem Gemeinschaftlichen Sortenamt (CPVO).
Unser nationales und internationales Netzwerk mit Partnerkanzleien erlaubt individuell für jede Fragestellung das beste Team zusammenzustellen, um effizient Ihr gewünschtes Ziel zu erreichen und Ihre Interessen im In- und Ausland zu schützen.
Wir beraten auf allen technischen Gebieten zu allen Aspekten des Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designrechts, des Arbeitnehmererfinderrechts und des Sortenschutzes. Wir beraten Sie für eine effiziente Schutzrechtsstrategie und Durchsetzung Ihres geistigen Eigentums in Deutschland, Europa und weltweit. Darüber hinaus erstellen wir Verletzungs- und Rechtsbeständigkeitsgutachten sowie Freedom-to-Operate-Gutachten und beraten zum Know-How-Schutz und Transfer, Kooperationsvereinbarungen und Portfoliomanagement.
Wir vertreten nationale und internationale Mandanten, wie Einzelerfinder, Start-ups, Universitäten und den Mittelstand.
Zum Leistungsspektrum der Kanzlei gehören der Erwerb, die Verteidigung sowie die Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten. Zu diesen zählen insbesondere der Patentschutz, der Designschutz, Markenschutz, und ebenso das zugehörige Vertragsrecht, wie Lizenz- und Know-How-Verträge als auch das Arbeitnehmererfinderrecht, insbesondere:
- Weltweite Hinterlegung, Administration und Prosecution von Patentanmeldungen, Gebrauchsmusteranmeldungen, Markenanmeldungen, Design- und Geschmacksmusteranmeldungen, insbesondere national (DPMA), europäisch (EPA, EUIPO) oder international (WIPO, PCT, Madrid IR und andere).
- Durchführen von Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren, Nichtigkeitsverfahren, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren, Mitvertretung in Verletzungsverfahren beziehungsweise Litigation vor Landgerichten, Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof, insbesondere in gesamteuropäischen oder transatlantischen Schutzrechtsstreitigkeiten als Mitglied in internationalen Teams.
- Gutachterliche Bewertung der Rechtsbeständigkeit von Schutzrechten, Freedom-to-Operate Analysen, Durchführen von Due-Diligence, Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Beratung auf dem Gebiet des Arbeitnehmererfindungsgesetzes.
- Implementierung einer Schutzrechtsstrategie im Rahmen eines Projektmanagements und in enger Abstimmung mit Forschung und Entwicklung.